Für das abgelaufende Jahr 2019 und die Folgejahre gilt:
ERSTATTUNGEN von Stromsteuer über das Hauptzollamt sind weiter möglich.
Mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem können Betreiber bis zu 90 % der bezahlten Stromsteuern erstattet bekommen.
Um wie viel Geld geht es?
Unsere Kunden erzielen durchschnittliche eine jährliche Erstattung von 3.820 EUR.
Anbei haben wir den Betrag für einige Beispielanlagen kalkuliert:
Leistung BHKW der Biogasanlage |
Erstattungsanspruch ab 2019 p.a. ohne Energiemanagement- system |
Erstattungsanspruch
pro Jahr mit
Energiemanagement-
system
|
Mehrertrag
|
250 KW | 450 | 1.650 | 1.200 |
400 KW | 1.120 | 3.230 | 2.110 |
500 KW | 1.400 | 4.270 | 2.870 |
Quelle: eigene Berechnung mit 7% Eigenstrombedarf, keine Arbeitnehmer, Werte gerundet, ohne Gewähr
"2020 Start-Special " bis 29.02.2020: Hier geht es zum kostenlosen Erstattungscheck.
Unserer Empfehlung zum Energiemanagementsystem:
Einmal installiert schaffen Sie die Voraussetzungen für jährliche Erstattungen.
Um sicherzustellen,dass eine Zertifizierung für das aktuelle Jahr erreicht werden kann, sollte mit der Umsetzung schnellstens begonnen werden.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Systems und helfen Ihnen bei der Beantragung der Stromsteuererstattung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Angebotsseite oder kontaktieren Sie uns hier.
PS: Es lohnt sich ab dem ersten Jahr!