Wer hat welchen Anspruch?
Zündstrahlmotoren, z.B. von Schnell Motor AG (www.schnellmotoren.de) oder HGS (vormals SEVA: www.hgspartner.de) setzen Zündöl bei der Stromproduktion aus Biogas ein. Wenn die Biogasanlage vor 2008 in Betrieb genommen wurde, ist der Einsatz von Heizöl zulässig, ansonsten wird Biodiesel genutzt.
Wovon hängt die Erstattungshöhe ab?
Dies hängt davon ab, ob ein umfangreiches Wärmekonzept vorhanden ist und Effizienzkriterien erfüllt werden.
Die folgende Liste zeigt - unverbindlich - erzielte Erstattungen unserer Kunden.
Installierte Leistung der Zündöl-BHKW |
Erstattungsanspruch bei einem Gesamtnutzungsgrad Strom plus Wärme unter 70 % |
Erstattungsanspruch
bei einem Gesamtnutzungsgrad
Strom plus Wärme
über 70 %
|
250 KW | 450 | 1.650 |
340 KW | 1.120 | 3.230 |
500 KW | 1.400 | 4.270 |
Quelle: eigene Berechnung
Was bietet mir die Bioenergie-Quelle?
Gern ermitteln wir für Sie kostenlos den Betrag, den Sie sich erstatten lassen können.
Wo unterstützt die Bioenergie-Quelle mich sonst noch?
Im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen wir Sie auf Wunsch sehr gern. Hierzu gehören:
- die von Ihnen zur Verfügung gestellten Heizöl- / Biodieselrechnungen auszuwerten und
- Wir übernehmen ferner die Abstimmung mit den entsprechenden Ansprechpersonen und
- begleiten den Bearbeitungsstand bei den Ämtern, so dass Sie schnellstens Ihre Erstattung auf Ihr Konto überwiesen bekommen.